14.3.05
EU-Kommission beharrt auf Dienstleistungsrichtlinie
Die Dienstleistungsrichtlinie (Bolkestein-Richtlinie) der EU sieht vor, daß künftig Dienstleistungsfirmen ihre Dienstleistungen überall in Europa anbieten können. Dabei gilt das Herkunftslandsprinzip, das bedeutet, daß die Unternehmen die Gesetze ihres Ursprungslandes einhalten müssen und nicht diejenigen des Gastlandes. Das bedeutet die faktische Aufhebung nationaler Gesetze zum Schutz von Umwelt und Arbeitnehmer.
Die Welt:
Die Welt, 15.3.2005, Martin Halusa.
http://www.welt.de/data/2005/03/15/610906.html
Die Welt:
"Ungeachtet der Kritik mehrerer EU-Mitgliedsländer hält Brüssel an der geplanten Dienstleistungsrichtlinie fest.Diese Aussage ist skandalös ! Es wird nun klar ersichtlich, dass eine Nivellierung der Standards in der EU angestrebt wird. Das bedeutet für die alten Mitglieder ein Rückschritt.
Auch am umstrittenen Herkunftslandprinzip werde er [Barroso] festhalten.
"Berechtigte Bedenken" einzelner Mitglieder sollten dabei allerdings berücksichtigt werden. Barroso stellte jedoch klar: "Die Aufgabe der EU-Kommission ist es nicht, die 15 alten Mitgliedstaaten vor den zehn neuen zu schützen. Wir sind für alle da.""
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Die Welt, 15.3.2005, Martin Halusa.
http://www.welt.de/data/2005/03/15/610906.html