9.5.05
Vom souveränen Staat zum "Freistaat" oder zur provinzialen Verwaltungseinheit.
Die EU-Verfassung wird über nationalen Verfassungen stehen. Mit der Ratifizierung wird EU-Recht umfassend Vorrang über nationales Recht erlangen; die EU-Mitgliedstaaten degradieren sich selbst auf das Niveau einer Provinz, eines Bundeslandes oder eines Kantons. Nachdem die "Länder" durch die EU-Fusionen auf die dritte oder vierte hierarchische Ebene abgerutscht sind, ändert dann auch die nostalgische Bezeichnung "Freistaat" (Bayern, Sachsen, etc.) nichts mehr an der Tatsache des Total-Verlust der Souveränität und der Entmachtung der nationalen Parlamente. Solche einschneidende Veränderungen geschehen heutzutage in Deutschland und Österreich ohne Referendum unter der Vorgabe, es handle sich um den Volkswillen.
http://www.kleine.co.at/nachrichten/politik/artikel/_692464/index.jsp
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http://www.ch-libre.ch/blog/chlibre/2005/04/ein-neues-europa.html
http://www.ch-libre.ch/blog/chlibre/2005/04/entmachtung-der-parlamente.html
"Am Mittwoch ratifiziert der Nationalrat die EU- Verfassung. Eine Volksabstimmung darüber ist in Österreich, anders als in zehn anderen Mitgliedsländern, nicht vorgesehen."08.05.2005, Kleine Zeitung, Verfassungsjurist für EU-Verfassungs-Referendum.
"Ein verpflichtendes Referendum ist in Österreich vorgesehen, wenn die Grundprinzipien der Verfassung geändert werden. Eine solche Totaländerung der Verfassung liegt laut Öhlinger mit dem EU-Verfassungsvertrag vor - und zwar nicht, weil die Baugesetze inhaltlich verändert würden, sondern weil sie nun formal dem EU-Recht untergeordnet werden."
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