20.4.05
EU-Verfassung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar
In Deutschland herrscht weitverbreitete Unzufriedenheit mit dem Verfahren zur Ratifizierung der EU-Verfassung. Im Mai soll der Bundestag die Verfassung ratifizieren. Doch, einige Abgeordnete wollen dies verhindern, weil die EU-Verfassung jeglichem Recht der EU den Vorrang vor dem Recht der Mitgliedsstaaten einräume. Weil die EU-Verfassung die Verfassung der Bundesrepublik ausser Kraft setze, müsse dies in einer Volksabstimmung vom deutschen Volk beschlossen werden.
Zitat aus SZ:
http://www.sueddeutsche.de/,poll1/deutschland/artikel/711/51660/
Links:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,352653,00.html
Zitat aus SZ:
"Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler versucht, die Ratifizierung der EU-Verfassung im Bundestag zu stoppen – wegen „Verfassungswidrigkeit des Zustimmungsgesetzes“.Süddeutsche Zeitung, 21.4.2005. Gauweiler will Volkabstimmung über EU-Verfassung erwirken. Von Heribert Prantl
"Gauweiler kündigte zugleich an, beim Bundesverfassungsgericht Organklage, Verfassungsbeschwerde und Antrag auf einstweilige Anordnung zu erheben."
"Auf 277 Seiten führt der Erlanger Rechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider aus, dass der EU-Verfassungsvertrag in der vorliegenden Form mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei."
"Die Rechtshoheit sei den deutschen Gewalten aus den Händen genommen, die Budgethoheit des Parlaments ausgehöhlt; die Wirtschaftshoheit sei den Mitgliedsstaaten komplett genommen. Die EU-Politik der inneren Sicherheit sei eine „existenzielle Entstaatlichung der Mitgliedsstaaten“.
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